Der Begriff beschreibt öffentliche Orte für Begegnung und Austausch in Abgrenzung zum „Ersten Ort“, dem Zuhause, und dem „Zweiten Ort“, der Arbeit. Im Rahmen des Förderprogramms zeichnet sich eine Kultureinrichtung als „Dritter Ort“ durch weitere Merkmale aus – dazu gehören vor allem ein niedrigschwelliger Zugang, eine einladende Atmosphäre, verschiedene Nutzungsmöglichkeiten sowie die Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern. Die Orte sollen dazu beitragen, den Zugang zu Kunst, Kultur und kultureller Bildung in allen Landesteilen und für alle Bevölkerungsgruppen zu verbessern und als Orte der Begegnung den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
Für die nun ausgeschriebene Umsetzungsphase können sich sowohl die bereits in der ersten Phase geförderten Projektträger als auch weitere Projektinitiativen bewerben. Das maximale Fördervolumen pro Projekt beträgt 450.000 Euro für den Zeitraum 2021 bis 2023.
Die Ausschreibungsfrist endet am 31. August 2020.
Weitere Informationen hier
Download der Ausschreibung der zweiten Förderphase hier
Übersicht über die 17 geförderten Projekte der ersten Programmphase hier