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Förderung

Änderung der EFRE-Rahmenrichtlinie

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Regelungen für die Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Nordrhein-Westfalen vereinfacht.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Elektronische Originalbelege reichen aus: Die Vorlage von elektronischen Originalen genügt für den Abruf von Zuwendungsmitteln. Die Vorlage von Papier-Originalbelegen ist damit nicht mehr erforderlich.
  • Vereinfachung bei der Auftragsvergabe (durch Anhebung des Schwellenwertes): Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger müssen zukünftig erst ab einem Schwellenwert von 500.000 Euro das öffentliche Vergaberecht einhalten. Für Vergaben bis zu einem Schwellenwert von 500.000 Euro reicht es, an fachkundige / leistungsfähige Anbieterinnen und Anbieter zu vergeben und soweit möglich, drei Angebote einzuholen.
  • Kein Ausschluss bei vorzeitigem Maßnahmenbeginn: Die bisher geltende Fassung, die im Falle eines vorzeitigen Maßnahmebeginns bei Nichteinhalten der Nebenbestimmungen den Ausschluss von der Bewilligung vorsah, wurde gestrichen.
  • Vorverlagerung des maßgeblichen Zeitpunkts: Es sollen nunmehr die Sätze der Pauschale angewendet werden, die zum Zeitpunkt des Eingangs des Bewilligungsantrags galten. Zuvor war auf den späteren Zeitpunkt der Bewilligung abgestellt. Dies soll die Bearbeitung von Projekten vereinfachen und beschleunigen.

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