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Förderung

Programmaufruf zur Städtebauförderung für das Jahr 2021

Beginnend mit dem Programmjahr 2020 werden aus den bisher sechs Programmlinien der Städtebauförderung nunmehr drei Programmteile gemacht. Diese heißen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.

Weniger Programme bedeuten mehr Flexibilität für alle Beteiligten, wenn es um die Erneuerung der ländlichen und städtischen Infrastrukturen geht. Die Städtebauförderung enthält ein gemeinsames Bekenntnis vom Bund und den Ländern zum Einsatz von Fördermitteln für den sozialen Zusammenhalt und die Integration aller Bevölkerungsgruppen. Dabei zielt die Förderung auf städtische und ländliche Räume mit erhöhten strukturellen Herausforderungen. Die Umsetzung der Stadtentwicklungspolitik mit dem zentralen Instrument der Städtebauförderung erfolgt auf der Basis von integrierten, ganzheitlichen und sozialraumorientierten Konzepten, die mit einer Orientierung in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Klimaschutz verbunden sind.

Antragsschluss für die Städtebauförderung 2021 ist der 30. September 2020. Das Städtebauförderprogramm 2021 wird darauffolgend im Frühjahr 2021 vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) veröffentlicht.

Download des Programmaufrufs hier