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Förderung

Förderangebot „Ich bin HIER! Herkunft – Identität – Entwicklung – Respekt“

Mit dem Förderangebot unterstützt der Paritätische Gesamtverband kulturpädagogische Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“, die sich an Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 18 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund sowie mit und ohne Behinderung richten, die in einer sozialen Risikolage aufwachsen.

Förderfähig sind Angebote der kulturellen Bildung, die außerschulisch sind und zusätzlich zur Regeltätigkeit der Antragstellenden stattfinden. Die Angebote sollen der Lebenssituation der Zielgruppe angepasst sein und an deren Bedarfe anknüpfen. Ausgehend von einem weit gefassten Kulturbegriff sollen die Teilnehmenden durch die Maßnahmen neue kulturelle Kompetenzen erwerben oder vorhandene stärken. Außerdem sollen mit den geförderten Angeboten neue Zugangswege zu gesellschaftlicher Teilhabe eröffnet und so Bildungsbenachteiligungen abgebaut werden.

Zur Durchführung der Maßnahmen sind vor Ort Bündnisse aus mindestens drei lokalen zivilgesellschaftlichen Akteuren erforderlich, die ein gemeinsames Konzept erarbeiten, das sich am Profil der Gesamtmaßnahme orientiert. In den Bündnissen können z. B. Verbände oder Vereine kooperieren, die gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen und sich im Bereich der Sozialen Arbeit, insbesondere der Kinder- und Jugendarbeit, engagieren. Ebenso können öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Familienzentren, Schulfördervereine, Migrant/-innenselbstorganisationen, Beratungsstellen, Freizeiteinrichtungen, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Volkshochschulen, Bibliotheken oder Theater als Bündnispartner fungieren. Auch Schulen können Teil eines Bündnisses und somit Kooperationspartner, nicht aber Zuwendungsempfänger und Veranstalter von Maßnahmen sein.

Die aktuelle Frist zur Einreichung von Anträgen für Projekte mit einem frühesten Start am 1. Oktober 2021 endet am 19. Juni 2021.

Für Projekte mit einem frühestens Start ab Januar bzw. ab März 2022 stehen weitere Antragsfristen bis zum 18. September bzw. bis zum 27. Dezember 2021 offen.

Weitere Informationen hier