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Förderung

Förderrichtlinie „IKZ NRW“ zur Förderung interkommunaler Kooperationen

Mit der Richtlinie über die Förderung der Einrichtung neuer interkommunaler Kooperationen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie IKZ NRW) richtet sich das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) mit einem Förderprogramm landesweit an Gemeinden und Gemeindeverbände, die zusammenarbeiten wollen.

 Das Förderprogramm soll bei Kooperationen in der Einrichtungs- und Anlaufphase unterstützen und so die Entscheidung für die Zusammenarbeit erleichtern. Förderfähig sind neue Projekte in der interkommunalen Zusammenarbeit (interkommunale Kooperationsprojekte) auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (insbesondere öffentlich-rechtliche Vereinbarungen und Zweckverbände), auf Grundlage von öffentlich-rechtlichen Verträgen oder auch in Rechtsformen des Privatrechts. Zukünftig gibt es eine höhere Fördersumme und es besteht zudem die Möglichkeit, Projekte in einer Vielzahl von Bereichen fördern zu lassen. Dazu gehören Datenschutz, E-Government, Brand- und Katastrophenschutz, Baurecht, Personalwesen, Tourismus und Weiteres. Auch zusätzliches Personal kann gefördert werden.

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