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Förderung

Nationale Klimaschutzinitiative: Erhöhung der Förderquoten

Im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets der Bundesregierung erweitert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) die Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).

Hierzu stellt der Bund 100 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung. Die verbesserten Förderbedingungen gelten für alle Förderanträge und Projektskizzen, die im Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 eingericht werden.

Die Föderquoten werden wie folgt erhöht:

  • Kommunalrichtlinie: Für alle Förderschwerpunkte werden die Förderquoten jeweils um zehn Prozentpunkte erhöht. Damit sind für finanzschwache Kommunen erstmals Zuschüsse von bis zu 100 Prozent der Gesamtinvestition möglich, etwa für das Erstvorhaben Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement oder eine Fokusberatung. Als finanzschwach gelten fortan solche Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
  • Förderaufruf "Klimaschutz im Radverkehr": Das BMU gewährt künftig Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Dies entspricht einer Steigerung um fünf Prozentpunkte. Finanzschwache Kommunen profitieren von Zuschüssen von bis zu 100 Prozent.
  • Föderaufruf "Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte": Die Förderquote wird von 70 auf bis zu 80 Prozent angehoben, für finanzschwache Kommunen auf bis zu 100 Prozent.

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