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Wettbewerb

Modellprojekte „Smart Cities“ – Verfahrenserleichterung für die zweite Bewerbungsphase

Mit den Modellprojekten „Smart Cities“ fördert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen strategischen Umgang mit den neuen Möglichkeiten und Herausforderungen für die Stadtentwicklung durch Digitalisierung.

Mit den Modellprojekten soll gelernt werden, die Qualitäten der europäischen Stadt in das Zeitalter der Digitalisierung zu übertragen. Ihre Erkenntnisse sollen in die Breite getragen und allen Kommunen zunutze gemacht werden. Grundlage dafür ist die Smart City Charta der Nationalen Dialogplattform „Smart Cities“. Im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gilt für die zweite Bewerbungsphase der Modellprojekte „Smart Cities“ eine neue Verfahrenserleichterung:

Kommunen können den Ratsbeschluss, der (ursprünglich) bis zum 20. April 2020 einzureichen war, vorläufig durch eine Dringlichkeits- oder Eilentscheidung nach der „Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen“ ersetzen. Die Ratsbeschlüsse können die Städte und Gemeinden dann bis zum 31. Juli 2020 über das Bewerbungsportal nachreichen.

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