Die Förderschwerpunkte dienen zur Orientierung für die Antragstellenden, die Zuordnung eines Antrags zu einem der Schwerpunkte ist jedoch nicht notwendige Voraussetzung einer Förderung. Die definierten Förderschwerpunkte sind die folgenden:
- Innovationsförderung: Innovative kulturelle Projekte, die beispielhaft die Bedeutung der Soziokultur für die Kulturentwicklung in Deutschland und Europa verstärken
- Impulsförderung: Modellhafte Vorhaben, die Impulse für die Entwicklung soziokultureller Konzepte, z.B. im Bildungs- und Sozialbereich geben und / oder die eine Reaktion auf aktuelle soziale und gesellschaftliche Problemlagen darstellen
- Strukturförderung: Initiative zur Schaffung von langfristig stabilen Strukturen in der Kulturarbeit durch Beratung, Qualifizierung, Dokumentation und Vernetzung, in der Regel auf überregionaler Ebene
- Kooperationsförderung: Maßnahmen zur Förderung der regionalen, bundes- und europaweiten Kooperation im Kulturbereich zum Zweck der Ressourcenbündelung und der Ermöglichung von Synergieeffekten
Die halbjährlichen Antragsfristen enden jeweils am 2. Mai sowie am 2. November eines Jahres.
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