Ziel einer kommunalen Sozialplanung ist es, unter Beteiligung der sozialen Akteur*innen in den einzelnen Stadtteilen und Quartieren gleichwertige Lebensverhältnisse vor Ort herzustellen, Armutsprävention und Armutsfolgenbekämpfung zu unterstützen und die Teilhabechancen für alle Bürger*innen zu erhöhen. Hierzu bedarf es strukturell umfangreicher, differenzierter und integrierter Maßnahmen sowie Handlungsstrategien. Antragsberechtigt sind Kreise, kreisangehörige Kommunen und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen.
Die Antragsfrist endet am 29. April 2022 für Projekte, die in 2022 beginnen und in 2022
eine Förderung erhalten sollen. Anträge, die nach dem 29. April 2022 im MAGS NRW eingehen, können frühestens 2023 eine Förderung erhalten.
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