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Förderung

Sonderprogramm „Zugänge erhalten – Digitalisierung stärken“

Der Förderaufruf der Stiftung Wohlfahrtspflege verfolgt das Ziel, die Träger der Freien Wohlfahrtspflege grundsätzlich und auch über die Folgen der aktuellen Corona-Krise hinaus darin zu unterstützen, die Chancen der Digitalisierung stärker als bisher zu nutzen und in ihre Arbeit zu integrieren. Dies bezieht sich sowohl auf Arbeitsabläufe innerhalb ihrer Organisationen als auch auf die Arbeit mit den Zielgruppen, ihre Angebote und Dienstleistungen. Damit soll ein wichtiger Impuls für eine nachhaltige Erhöhung der Krisenresilienz und Zukunftsfähigkeit der Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen geleistet werden.

Insbesondere Menschen mit Behinderung sollen dabei von den Möglichkeiten einer barrierefreien Gesellschaft durch Digitalisierung profitieren.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich freie gemeinnützige und /oder mildtätige Träger von Einrichtungen oder Projekten, die entweder selbst der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen angehören oder Mitglied eines Spitzenverbandes der Freien Wohlfahrtspflege bzw. einem solchen angeschlossen sind. Maßnahmen von gemeinnützigen Gesellschaften werden nur gefördert, wenn deren Gesellschaftsanteile mehrheitlich von freien gemeinnützigen und / oder mildtätigen Trägern im o. g. Sinne gehalten werden.

Die Antragsfrist endet am 15. November 2020.

Weitere Informationen hier