zurück zur Übersicht

Förderung

Förderrichtlinie des Programms BIWAQ V veröffentlicht

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat die Förderrichtlinie BIWAQ V zum ESF Plus-Programm des Bundes „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ veröffentlicht.

Interessenbekundungen können ab sofort eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Kommunen mit Fördergebieten des seit 2020 bestehenden Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ sowie Kommunen mit Fördergebieten des ehemaligen Programms „Soziale Stadt“. Zudem ist die sozialräumliche Verbindung mit einer ehemaligen Gebietskulisse möglich, wenn die Gesamtmaßnahme bereits beendet, aber die Bedarfslage für BIWAQ weiterhin vorhanden ist.

Die Antragsfrist endet am 20. März 2023.

Weitere Informationen hier