Interessenbekundungen können ab sofort eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Kommunen mit Fördergebieten des seit 2020 bestehenden Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ sowie Kommunen mit Fördergebieten des ehemaligen Programms „Soziale Stadt“. Zudem ist die sozialräumliche Verbindung mit einer ehemaligen Gebietskulisse möglich, wenn die Gesamtmaßnahme bereits beendet, aber die Bedarfslage für BIWAQ weiterhin vorhanden ist.
Die Antragsfrist endet am 20. März 2023.
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