Mit der neuen Ausschreibung schafft die Landesregierung 2023 die Voraussetzungen für weitere Dritte Orte. In der neuen Förderphase ändert sich etwa die Bemessungsgrundlage für die Zugehörigkeit zum „Ländlichen Raum“: Es gilt die aktualisierte „Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalen“ - aufgrund einiger Erweiterungen können sich jetzt auch ländlich geprägte Stadtteile größerer Kommunen für eine Förderung bewerben.
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