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Förderung

Neue Förderbekanntmachung „Grüne Infrastruktur“ des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) hat die „Förderbekanntmachung Grüne Infrastruktur" veröffentlicht.

Auf Grundlage der neuen „Förderrichtlinie Grüne Infrastruktur“ werden naturnahe Vorhaben im Siedungsbereich und dessen Umland unterstützt, die dabei helfen, ökologisch wertvolle Flächen zu entwickeln und untereinander im urbanen Raum sowie mit Flächen im ländlichen Raum zu vernetzen.

Gefördert werden Kommunen, kommunale Einrichtungen und Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Vereine und Stiftungen. Zuwendungsfähig sind z. B. Vorhaben zur Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Offenlandflächen und Gehölzstrukturen, zur Sicherung und Schaffung von naturnahen Gewässern, Auen und Feuchtbereichen, zur Entsiegelung und Entwicklung von Flächen zum Anlegen naturnaher Strukturen sowie zur Schaffung naturverträglicher Erholungsflächen.
Für das Förderangebot stehen insgesamt 52 Millionen Euro zur Verfügung.


Förderanträge können noch bis zum 31. Dezember 2025 bei der jeweiligen Bezirksregierung gestellt werden. Es wird darum gebeten, mögliche Anträge vorab mit den Bezirksregierungen zu besprechen.

Weitere Informationen hier