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Förderung

Landesinitiative „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“

Mit der neuen Landesinitiative knüpft die Landesregierung Nordrhein-Westfalen an das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ aus der Zeit der Corona-Pandemie an, welches am 31. Dezember 2023 ausläuft.

Das neue Landesprogramm baut auf den gewonnenen Erfahrungen aus dem Corona-Innenstadt-Programm auf und setzt auf den niederschwelligen Zugang zum Landesförderprogramm statt auf aufwendige Antragsverfahren. Die Fördermittel werden als Anteilsfinanzierung mit Höchstbetragsregelung im Rahmen der Projektförderung nach § 44 LHO in Verbindung mit der „Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008“ ausschließlich zu den dauerhaft unrentierlichen Ausgaben bewilligt. Gefördert werden insgesamt vier Förderbausteine: „Verfügungsfonds Anmietung“ und „Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien“ zur Entgegenwirkung von drohendem Leerstand; „Anstoß eines Zentrenmanagements“ zur planerisch-konzeptionellen Entwicklung und „Schaffung von Innenstadtqualitäten“ zur Gestaltung der Innenstädte und Ortszentren.

Förderanträge der Kommunen können bis zum 15. Juni 2023 bei ihren zuständigen Bezirksregierungen eingereicht werden.

Weitere Informationen hier

Förderaufruf hier