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Förderung

Förderbekanntmachung „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) hat die Förderbekanntmachung „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ veröffentlicht.

Die Förderbekanntmachung fußt auf der „Klimaanpassungsrichtlinie“ („KA-RL – Förderprogramm für Klimaanpassungsmaßnahmen“) vom 25. Oktober 2023. Im Ministerialblatt NRW Nr. 41 vom 25. Oktober 2023 (S. 1558) ist hierzu der Runderlass des MUNV NRW vom 6. Oktober 2023 bekanntgegeben worden. Die Klimaanpassungsrichtlinie ist am 26. Oktober 2023 in Kraft getreten und gilt bis zum 30. Juni 2027. Förderberechtigt sind insbesondere Städte und Gemeinden. Gefördert werden investive Vorhaben in Nordrhein-Westfalen, die der Klimafolgenanpassung oder Risikoprävention dienen. In Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung können bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Die Frist der ersten Einreichungsrunde endet am 29. Februar 2024.

Weitere Informationen hier

Download der Förderbekanntmachung hier