Das Förderprogramm soll bei Kooperationen in der Einrichtungs- und Anlaufphase unterstützen und so die Entscheidung für die Zusammenarbeit erleichtern. Förderfähig sind neue Projekte in der interkommunalen Zusammenarbeit (interkommunale Kooperationsprojekte) auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (insbesondere öffentlich-rechtliche Vereinbarungen und Zweckverbände), auf Grundlage von öffentlich-rechtlichen Verträgen oder auch in Rechtsformen des Privatrechts. Zukünftig gibt es eine höhere Fördersumme und es besteht zudem die Möglichkeit, Projekte in einer Vielzahl von Bereichen fördern zu lassen. Dazu gehören Datenschutz, E-Government, Brand- und Katastrophenschutz, Baurecht, Personalwesen, Tourismus und Weiteres. Auch zusätzliches Personal kann gefördert werden.
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