Daher werden insbesondere gefördert:
- die Anschaffung oder Anmietung spezieller Fahrradtypen (mit oder ohne Elektroantrieb),
- Mietkosten für Leihfahrräder oder Bike-Sharing,
- Sach-, Investitions- und Honorarkosten.
Mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 20.000 Euro beantragt werden. Der Einsatz von Eigenmitteln ist nicht notwendig. Der maximale Durchführungszeitraum eines Projekts kann bis zu 12 Monaten betragen.
Die Ausschreibungsfrist endet am 31. Mai 2025.
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