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Förderung

Förderprogramm „Neustart miteinander“ des Landes Nordrhein-Westfalen

Viele Veranstaltungen, die durch Vereine ehrenamtlich organisiert und durchgeführt werden, konnten infolge der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt daher Zuwendungen für Vereine mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Vereine aus NRW können für die Durchführung von maximal zwei öffentlichen Veranstaltungen eine Förderung von jeweils bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten beantragen. Die Veranstaltungen sollen dazu beitragen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Gemeinwesen vor Ort zu stärken. Das Landesförderprogramm „Neustart Miteinander“ wurde zusammen mit zwei weiteren Landesförderprogrammen ins Leben gerufen („Zukunft Brauchtum“ und „Sicherung Vereine“). Ziel der Programme ist, Vereine aufgrund von Belastungen durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich und finanziell zu stützen.

Anträge für „Neustart Miteinander“ können noch bis zum 30. September 2022 bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Die geförderten Veranstaltungen müssen bis zum 15. November 2022 durchgeführt werden.

Weitere Informationen hier