So sollen für Menschen mit Behinderungen mehr Möglichkeiten geschaffen werden, Politik und Gesellschaft auf Augenhöhe und gleichberechtigt mit anderen Interessengruppen mitzugestalten. Dies geschieht im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Das Gesetzt ist Ausdruck der Verpflichtung Deutschlands im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention, für Menschen mit Behinderungen ein Umfeld zur aktiven Teilnahme an politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen zu schaffen.
Weitere Informationen hier