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Förderung

Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit einem Zuschuss von bis zu 95 Prozent Maßnahmen zur Verbesserung von Teilhabe und Mitgestaltungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen.

So sollen für Menschen mit Behinderungen mehr Möglichkeiten geschaffen werden, Politik und Gesellschaft auf Augenhöhe und gleichberechtigt mit anderen Interessengruppen mitzugestalten. Dies geschieht im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Das Gesetzt ist Ausdruck der Verpflichtung Deutschlands im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention, für Menschen mit Behinderungen ein Umfeld zur aktiven Teilnahme an politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen zu schaffen.

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