Umgesetzt wird das Programm vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags wählt die Förderprojekte aus. Gefördert werden innovative Erhaltungs- und Entwicklungsprojekte, die beispielhafte Anpassungen an den Klimawandel vornehmen. Die maximale Förderhöhe beträgt 6 Millionen Euro.
Die Bewerbungsfrist endet am 15. September 2023.
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