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Förderung

Neue Förderrichtlinie der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen

Mit der öffentlichen Wohnraumförderung unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die (Neu-)Schaffung, Modernisierung und Erhaltung moderner, barrierefreier, klimaschutzorientierter und insbesondere bezahlbarer Wohnstandorte und Wohnangebote mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für unterschiedlichste Zielgruppen.

Die neue „Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024“ wurde mit Runderlass vom 1. März 2024 veröffentlicht. Die geförderten Investitionen berücksichtigen die Nachhaltigkeitsziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie in der Fassung des Kabinettsbeschlusses der Bundesregierung vom 10. Dezember 2021.

Weitere Informationen und Download der neuen Förderrichtlinie 2024 hier

Weitere Informationen zu den Ergebnissen der öffentlichen Wohnraumförderung im Land Nordrhein-Westfalen für das Förderjahr 2023 hier