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Förderung

Förderprogramm „Wohnviertel im Wandel“

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit Finanzmitteln des Programmbereichs „Lebenswertes Nordrhein-Westfalen" des EFRE-/JTF-Programms NRW 2021-2027 sowie mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes die Kommunen bei ihren Vorhaben, Stadtteile ökonomisch, sozial, demographisch, städtebaulich und ökologisch aufzuwerten.

Hierbei stehen besonders Stadtteile, in denen sich Herausforderungen konzentrieren, im Fokus. Für den aktuellen Förderaufruf stehen insgesamt 113 Millionen Euro Fördermittel der Europäischen Union (EU) zur Verfügung (Priorität 5, spezifisches Ziel 11 „Förderung der integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung, der Kultur, des Naturerbes, des nachhaltigen Tourismus und der Sicherheit in städtischen Gebieten“, Maßnahme 1 des EFRE-/JTF-Programms NRW 2021-2027).

Der Aufruf richtet sich an alle Kommunen Nordrhein-Westfalens, die sich mit einem integrierten Handlungskonzept für ein Fördergebiet bewerben möchten. Förderanträge können erstmalig zum Stadterneuerungsprogramm 2023 und letztmalig zum Stadterneuerungsprogramm 2025 gestellt werden. Schwerpunkte beim Mitteleinsatz werden auf die Themen „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ und „nachhaltige Entwicklung“ gelegt. In diesem Kontext sollen insbesondere die Neunutzung von Brachflächen, die Herstellung natürlicher städtischer Grünräume und die Modernisierung der Gemeinbedarfsinfrastruktur mit ambitionierten energetischen Standards vorangetrieben werden.

Die Frist der ersten Einreichungsrunde endet am 31. Dezember 2022.

Weitere Informationen und Download der Förderbekanntmachung hier