Bei der Umsetzung des Förderprogramms unterstützen die Kreise und die kreisfreien Städte. Sie haben die Fördermittel gemessen an der Einwohnerzahl vom Land übertragen bekommen und kümmern sich um die Bearbeitung der Anträge aus ihrem Kreis- bzw. Stadtgebiet.
Das neue Landesprogramm ist Teil der am 2. Februar 2021 durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen beschlossenen landesweiten Engagementstrategie. Engagierte und zivilgesellschaftliche Organisationen hatten im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses den Bedarf an zusätzlichen Förderzugängen, insbesondere an Programmen der Kleinstförderung, geäußert.
Anträge für die laufende Programmphase können noch bis zum 1. November 2021 gestellt werden.
Weitere Informationen hier