zurück zur Übersicht

Förderung

Neues Förderprogramm „Grüne Infrastruktur“ des Landes Nordrhein-Westfalen

Ziel des neuen Förderprogramms ist es, grüne Infrastruktur vorwiegend im urbanen Umfeld zu entwickeln, zu erhalten und zu verbessern sowie naturtouristische Angebote in Nordrhein-Westfalen zu schaffen.

Das aus Mitteln der Europäischen Union (EU) finanzierte Programm ist integriert in die Förderlandschaft des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), und zwar in die darin neu geschaffene Komponente „Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe“ (REACT-EU) im Operationellen Programm 2014-2020 zum EFRE in Nordrhein-Westfalen. Diese zielt darauf ab, einen Beitrag zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und ihren sozialen Folgen sowie der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft zu leisten.

Für das Förderprogramm "Grüne Infrastruktur" stehen rund 20 Millionen Euro zur Verfügung. Das Förderspektrum ist sehr breit und richtet sich an Kommunen und andere Akteure im Naturschutz. Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind die Entsiegelung von Flächen zur ökologischen Aufwertung, das Anlegen naturnaher Wasserflächen und Feuchtbereiche sowie größere Blühflächen, aber auch das Anpflanzen von Bäumen. Damit schließt das Förderprogramm weitestgehend an den gleichnamigen Aufruf im Rahmen des Konjunkturpakts I des Landes Nordrhein-Westfalen an, der im Herbst 2020 ins Leben gerufen wurde und sehr stark nachgefragt war. Die meisten der über 60 Maßnahmen sind bereits umgesetzt oder befinden sich in der finalen Phase der Fertigstellung.

Grundlage der Förderung wird neben den Vorgaben des EFRE die Richtlinie „Grüne Infrastruktur“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) sein. Bezugnehmend auf die Richtlinie gibt das Programm einen konkretisierten Förderrahmen vor. Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs durch die zuständigen Bezirksregierungen geprüft und müssen einen Mindestumfang von 100.000 Euro haben. Seitens der beteiligten Dezernate in den Bezirksregierungen wird eine Antragsberatung angeboten.

Die Antragsfrist endet am 30. September 2021.

Weitere Informationen hier