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Förderung

Förderprogramm „Inklusionsscheck NRW“

Das Förderprogramm der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zielt darauf ab, das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung zu stärken, konkrete und nach außen wirkende Aktivitäten vor Ort zu verwirklichen und vor allem lokale Initiativen bei der Umsetzung von Inklusion zu unterstützen. Im Rahmen des Programms werden bis zum Jahresende 2020 insgesamt 600.000 Euro bereitgestellt.

Es werden vielfältige Maßnahmen zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und zur Verbesserung der Barrierefreiheit gefördert: Z. B. inklusive Festivitäten und Veranstaltungen aller Art, Vorhaben von Kirchengemeinden, Musikprojekte, der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern, die Erstellung von Informationsmaterialien in Leichter Sprache, die barrierefreie Umgestaltung von Internetseiten oder die Anschaffungen mobiler, rollstuhlgerechter Rampen. Wichtig ist, dass sich die Aktivitäten an einen möglichst großen Personenkreis richten. Voraussetzung ist außerdem, dass die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen und noch im Jahr des Antrags stattfinden und nicht von anderer Stelle öffentlich gefördert werden.

Es stehen insgesamt 300 Schecks über jeweils 2.000 Euro zur Verfügung. Das Geld wird in der Regel einen Monat nach Bewilligung überwiesen. Da die Maßnahme noch im jeweils laufenden Jahr umgesetzt werden muss, müssen die Anträge für das Jahr 2020 bis spätestens zum 1. Oktober 2020 eingereicht werden.

Weitere Informationen und Link zur Online-Antragstellung hier