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Förderung

Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten – Programmaufruf für die Jahre 2020 und 2021

Für den Investitionspakt werden rund 47 Mio. Euro für das Jahr 2020 und vorbehaltlich der Verabschiedung des Landeshaushalts sowie des Bundeshaushalts 2021 voraussichtlich rund 31 Mio. Euro für das Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit dem „Nordrhein-Westfalen-Programm I“ entschieden, die fällig werdenden städtischen Eigenanteile für das Sonderprogramm zur Förderung der Sportinfrastruktur für das Jahr 2020 zu übernehmen.

Förderfähig sind

  • innerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur;
  • außerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur, wenn ein besonderer Bedarf besteht und so die Erreichung der mit dem Investitionspakt verfolgten Ziele sichergestellt wird;
  • im Falle der Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung der Ersatzneubau innerhalb und außerhalb von Gebieten;
  • darüber hinaus der Neubau innerhalb bestehender Programmgebiete der Städtebauförderung, wenn dort nachweislich notwendige Infrastrukturen im Sinne des Investitionspaktes fehlen.

Die Aufnahme eines Antrags in den Investitionspakt 2020 ff. kann dann erfolgen, wenn der Förderbetrag mindestens 25.000 Euro beträgt.

Die Höhe der Förderung beträgt je Maßnahme

  • für Hochbaumaßnahmen höchstens 1.500.000 Euro,
  • für Tiefbaumaßnahmen höchstens 750.000 Euro.

Förderanträge für den Investitionspakt Sportstätten 2020 können noch bis zum 16. Oktober 2020 bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung gestellt werden. Für das Programmjahr 2021 sind die Anträge bis zum 15. Januar 2021 an die zuständige Bezirksregierung zu richten.

Weitere Informationen hier

Download des Programmaufrufs hier