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Förderung

Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel – Energie- und Klimafonds“

Der Förderaufruf des Bundesprogramms für Kommunen wurde am 15. Januar 2021 durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bekannt gegeben.

Der Förderaufruf des Bundesprogramms für Kommunen wurde am 15. Januar 2021 durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bekannt gegeben. Förderfähig sind beispielgebende Projekte von Städten und Gemeinden, die öffentlich zugängliche Grün- und Freiräume wie Parks und Gärten erhalten und entwickeln und damit zum Klimaschutz und zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel beitragen. Es werden sowohl investive wie auch investitionsvorbereitende, begleitende und konzeptionelle Maßnahmen zur Stärkung der Vitalität und Funktionsvielfalt von städtischen Grün- und Freiräumen gefördert. Voraussetzung ist eine hohe fachliche Qualität, ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder ein hohes Innovationspotenzial der Maßnahmen. Das Programm wird aus dem Energie- und Klimafonds des Bundes finanziert. Bundesmittel stehen in den Jahren 2021 bis 2024 bereit.

Die Frist zur Einreichung von Projektvorschlägen endet am 15. März 2021.

Weitere Informationen und Ansicht des Projektaufrufs hier