zurück zur Übersicht

Förderung

Sofortprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“

Mit dem Sofortprogramm bietet das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) im Rahmen der Corona-Hilfe des Landes Nord-rhein-Westfalen eine finanzielle Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen für Kommunen. Hierzu werden insgesamt 12 Mio. Euro bereitgestellt.

Die Förderung betrifft zum einen Investitionen, um Hit-ze vorzubeugen, wie etwa Grünflächen oder Dach- und Fassadenbegrünungen in unmittelbarer Wohnungsnähe, die von enormer Bedeutung für das Mikroklima und das Wohlbefinden der Bewohnerschaft sind. Darüber hinaus sind auch Maßnahmen zur Entsiegelung von Flächen oder zur Förderung der Verdunstung zur Minderung des urbanen Wärmeinseleffekts förderfähig.
Kommunen, die an der Förderung einer Maßnahme interessiert sind, müssen bei der Antragstellung die mögliche Betroffenheit durch den Klimawandel darstellen. Auch muss deutlich werden, welchen Bei-trag die umzusetzenden Maßnahmen zur Klimaanpassung in den Kommunen leisten.

Projektanträge können noch bis zum 31. Dezember 2021 beim Projektträger Jülich (PTJ) eingereicht werden, der die fachliche Prüfung und Bewilligung der Anträge durchführt.

Weitere Informationen und Download des Förderaufrufs sowie der Antragsunterlagen hier