Die Förderung betrifft zum einen Investitionen, um Hit-ze vorzubeugen, wie etwa Grünflächen oder Dach- und Fassadenbegrünungen in unmittelbarer Wohnungsnähe, die von enormer Bedeutung für das Mikroklima und das Wohlbefinden der Bewohnerschaft sind. Darüber hinaus sind auch Maßnahmen zur Entsiegelung von Flächen oder zur Förderung der Verdunstung zur Minderung des urbanen Wärmeinseleffekts förderfähig.
Kommunen, die an der Förderung einer Maßnahme interessiert sind, müssen bei der Antragstellung die mögliche Betroffenheit durch den Klimawandel darstellen. Auch muss deutlich werden, welchen Bei-trag die umzusetzenden Maßnahmen zur Klimaanpassung in den Kommunen leisten.
Projektanträge können noch bis zum 31. Dezember 2021 beim Projektträger Jülich (PTJ) eingereicht werden, der die fachliche Prüfung und Bewilligung der Anträge durchführt.
Weitere Informationen und Download des Förderaufrufs sowie der Antragsunterlagen hier