Durch diese spezielle Förderung unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Antragsteller*innen u. a. in den Bereichen Personal, Konzeptentwicklung oder Machbarkeitsstudien, aber auch bei Investitionen in den Bereichen Mobilität, Abfall und Abwasser sowie Trinkwasserversorgung. Ziel ist es, eine nachhaltige Senkung der Treibhausgasemission und einen effektiven Klimaschutz zu unterstützen. In der novellierten Fassung der Kommunalrichtlinie finden sich Neuerungen etwa bei der Erweiterung der Antragsberechtigten oder bei veränderten Förderschwerpunkten.
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