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Förderung

Novellierte Kommunalrichtlinie Klimaschutz

Zum 1. Januar 2022 tritt die novellierte Fassung der Kommunalrichtlinie Klimaschutz in Kraft und löst die aktuell geltende Fassung ab.

Durch diese spezielle Förderung unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Antragsteller*innen u. a. in den Bereichen Personal, Konzeptentwicklung oder Machbarkeitsstudien, aber auch bei Investitionen in den Bereichen Mobilität, Abfall und Abwasser sowie Trinkwasserversorgung. Ziel ist es, eine nachhaltige Senkung der Treibhausgasemission und einen effektiven Klimaschutz zu unterstützen. In der novellierten Fassung der Kommunalrichtlinie finden sich Neuerungen etwa bei der Erweiterung der Antragsberechtigten oder bei veränderten Förderschwerpunkten.

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