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Förderung

Förderangebot zur dauerhaften Umnutzung von Ladenlokalen

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) hat im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms 2022 den Förderbaustein „Dauerhafte Umnutzung von leerstehenden Ladenlokalen“ veröffentlicht.

Ziel ist es, eine finanzielle Unterstützung zur dauerhaften Umnutzung leerstehender Ladenlokale und Flächen der Gastronomie ohne Wiedervermietungsperspektive für Handel und Gastronomie zu ermöglichen. Die Förderung kann von einer Kommune als Bestandteil einer laufenden oder neuen Städtebaufördermaßnahme beantragt werden. Förderanträge sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Die Anerkennung erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Stadterneuerungsprogramms 2022.

Die Frist zur Einreichung von Förderanträgen endet am 30. September 2021.

Download des Förderaufrufs hier