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Publikation

Fachbeiträge aus dem Monitoring zur Städtebauförderung

Seit 2010 werden durch die Kommunen Begleitinformationen zu den Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung elektronisch erfasst. Diese dienen zum einen Prüfzwecken bei der jährlichen Aufstellung der Bundesprogramme und beschreiben zudem die Struktur der geförderten Maßnahmengebiete. Aus einem Teil dieser Daten hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zwei neu veröffentlichte Fachbeiträge generiert.

Der erste Beitrag „Die Räumliche Verteilung der Bundesfinanzhilfen zur Städtebauförderung“ analysiert dabei die Verteilung der Bundesfinanzhilfen im Zeitraum von 1991 bis 2019 anhand verschiedener Indikatoren. Als zentrale Maßnahme aktiver Strukturpolitik bündelt der Bund seit 2020 mehr als 20 Förderprogramme in einem gesamtdeutschen Fördersystem. Ziel ist die Unterstützung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland. Die Städtebauförderung ist mit dem Fördermitteleinsatz in den Bereichen Infrastruktur und Daseinsvorsorge Teil dieses Fördersystems. Indem sie die Behebung baulich-struktureller Problemlagen gezielt in räumlichen Teilbereichen angeht, verfolgt die Städtebauförderung dabei zunächst einen (eng) begrenzten kleinräumigen Ansatz zum Abbau städtebaulicher Missstände und Funktionsverluste, gleichwohl reicht die Wirkung der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen über die Fördergebiete hinaus. Als Teil des gesamtdeutschen Fördersystems ist daher auch die (groß-) räumliche Verteilung der Mittel relevant. Vor diesem Hintergrund soll die Verteilung der Bundesfinanzhilfen entlang verschiedener räumlicher Abgrenzungen betrachtet werden.

Der zweite Beitrag „Kooperation und Beteiligung in der Städtebauförderung“ rückt die Datenanalyse zu den örtlichen Kooperationsstrukturen in den Vordergrund. Bei der Durchführung von Stadtentwicklungsprojekten treffen oftmals unterschiedliche Interessen verschiedener Akteursgruppen (verschiedene kommunale Ämter, Gebäude-/ Wohnungseigentümer, Anbieter von Infrastruktur etc.) aufeinander. Aber auch in der Bewohnerschaft unterscheiden sich Wünsche und Anforderungen. Die Erfahrung zeigt, dass Städtebauförderungsprojekte erfolgreicher sind, wenn entsprechende Beteiligungs- und Kommunikationsprozesse in das Gesamtverfahren eingebaut sind. Kooperationen erfolgen in Prozessen der Stadtentwicklung unter anderem mit Inhabern von Eigentumsrechten, wie zum Beispiel Wohnungsunternehmen und Kreditinstituten, zivilgesellschaftlichen oder professionellen Interessenvertretern wie Bürgervereinen, Einzelhandelsvereinigungen, Stiftungen, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden. In der Städtebauförderung haben Kooperationen einen hohen Stellenwert – insgesamt werden in über 70 % der Fördergebiete Kooperationen eingegangen. Am weitesten verbreitet sind Kooperationen mit Vereinen, Wohnungsunternehmen und aus der Bewohnerschaft organisierten Gruppen wie Quartiersbeiräten.

Ansicht des Beitrags „Die Räumliche Verteilung der Bundesfinanzhilfen zur Städtebauförderung“ hier

Ansicht des Beitrags „Kooperation und Beteiligung in der Städtebauförderunghier