Zur Programmarbeit zählen sowohl einzelne Veranstaltungen als auch kontinuierliche Angebote wie z. B. Kurse, Workshops und offene Treffs. Insbesondere sollen die geförderten Maßnahmen dazu beitragen, dass in Zeiten der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Regelungen und Auflagen die Programmarbeit wieder aufgenommen und bewährte Programmformen erhalten werden können. Zudem sollen neue und innovative Programmformen entwickelt werden, die eine gewisse strukturelle Resilienz gegenüber Pandemiebedingungen aufweisen. Auch dezentrale Träger und Einzelpersonen, die eine vergleichbare Kultureinrichtung betreiben, sind in dieser neuen Ausschreibungsrunde antragsberechtigt. Einrichtungen, die bereits eine Förderung im Rahmen des Programms erhalten haben, können erneut eine Förderung beantragen.
Die Antragstellung ist bis spätestens zum 15. Oktober 2021 möglich. Sie erfolgt online über ein digitales Antragsportal. Das Antragsportal wird geschlossen, sobald alle verfügbaren Mittel vergeben sind.
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