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Förderung

Nordrhein-Westfalen-Programm I – Sofortprogramm Innenstadt

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt mit dem Sofortprogramm 70 Millionen Euro zur Stärkung der Innenstädte und Zentren zur Verfügung.

Der Wandel im Handel ist im vollen Gange und wurde durch den Corona-bedingten Shutdown noch beschleunigt. Viele Einzelhändlerinnen und -händler bangen um die Zukunft ihrer Beschäftigten und um die eigene Existenz. Um den Transformationsprozess pro-aktiv zu begleiten, soll das neue Sofortprogramm dazu genutzt werden, neue Wege in der Unterstützung der Städte und Gemeinden zu gehen. Das Programm ist vorausschauend konzipiert und umfasst folgende vier Interventionsfelder:

  • Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen im Rahmen eines Verfügungsfonds soll Leerständen entgegenwirken.
  • Die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden sollen gestärkt werden, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümerinnen und Eigentümern auf Augenhöhe agieren zu können.
  • Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Den Kommunen soll ein Zwischenerwerb von Gebäuden ermöglicht werden, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen.
  • In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier sollen Beratungs- und Planungsangebote helfen, ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten.

Förderanträge sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung bis zum 16. Oktober 2020 zu stellen.

Weitere Informationen hier

Download des Antragsformulars hier

Download der Berechnungshilfe für Zuschüsse hier