Auf Basis des Baugesetzbuchs (§ 171e BauGB – Maßnahmen der Sozialen Stadt) und der Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung haben sich Bund und Länder gemeinsam auf die vorliegende Programmstrategie zur Umsetzung des Programms verständigt. Die Programmstrategie Soziale Stadt aus dem Jahr 2018 wird durch diese ersetzt. Mit der vorliegenden Programmstrategie werden die Ausgangslage, Ziele und Förderinhalte des Programms „Sozialer Zusammenhalt“ vorgestellt. Sie dient allen Beteiligten auf Länder- und kommunaler Ebene sowie der interessierten Fachöffentlichkeit als Orientierung für die Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen der sozialen Quartiersentwicklung vor Ort.
Download der Programmstrategie hier