Gefördert werden u. a. die Entsiegelung befestigter Flächen zugunsten von Grünflächen, das Anlegen von Mulden, Rigolen oder Retentionsflächen zum Rückhalt, zur Versickerung und Speicherung von Niederschlagswasser, das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und die Begrünung von Dächern und Fassaden. Im Rahmen des Programms wird eine Projektförderung von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn die Höhe im Einzelfall mehr als 50.000 Euro pro Antrag beträgt. Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger Jülich (PTJ).
Die Frist zur Einreichung von Anträgen endet am 31. Oktober 2021.
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