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Förderung

Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE NRW) hat am 1. Dezember 2021 die „Billigkeitsrichtlinie kommunale Klimaschutzinvestitionen“ veröffentlicht. Diese soll Kommunen helfen, Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz durch die Corona-Pandemie zu kompensieren.

Alle Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen können Kompensationsmittel in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beantragen. Die Höhe des maximal möglichen Zuschusses wird analog zum Gemeindefinanzierungsgesetz in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl und der jeweiligen Gemeindegebietsfläche berechnet. Bezuschusst werden z. B. Maßnahmen der energetischen Sanierung, investitionsbegleitende Maßnahmen für mehr Klimaschutz oder Maßnahmen im Zusammenhang mit einer klimafreundlichen Mobilität. Die digitale Antragstellung erfolgt über die Bezirksregierung Arnsberg. Zum Antragsverfahren berät die PlattformKlima.NRW, ein Angebot der Kommunal Agentur NRW.

Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2022.

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