zurück zur Übersicht

Förderung

Sofortprogramm Innenstadt 2020

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit dem „Nordrhein-Westfalen-Programm I“ 70 Mio. Euro für ein Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren zur Verfügung gestellt.

Das Sonderprogramm umfasst hierbei die folgenden vier Interventionsfelder:

  • Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen im Rahmen eines Verfügungsfonds soll kleinteiligen Leerständen entgegenwirken.
  • Die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden sollen gestärkt werden, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümern auf Augenhöhe agieren und Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu können.
  • Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Den Kommunen soll ein Zwischenerwerb von Gebäuden ermöglicht werden, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen.
  • In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier sollen Beratungs- und Planungsangebote helfen, ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten.

Förderanträge für das „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ können noch bis zum 16. Okober 2020 bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung gestellt werden.

Weitere Informationen hier

Download des Programmaufrufs hier