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Förderung

Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms 2021 und des Investitionspakts Sportstätten 2021

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 8. April 2021 das „Städtebauförderprogramm 2021“ und den „Investitionspakt Sportstätten 2021“ veröffentlicht. In diesem Jahr werden 294 Projekte in 214 Städten und Gemeinden vorbehaltlich des Inkrafttretens der Verwaltungsvereinbarung 2021 zwischen den Ländern und dem Bund bewilligt.

Der Klimaschutz wird in der Städtebauförderung explizit berücksichtigt: Ein Beitrag zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel ist eine essentielle Fördervoraussetzung, die die Realisierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Stadtnatur und zur energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude effektiv voranbringen soll.

An der Finanzierung der ausgewählten Projekte des Städtebauförderprogramms 2021 beteiligen sich das Land Nordrhein-Westfalen mit 195 Millionen Euro, der Bund mit 171 Millionen Euro und die Europäische Union (EU) mit zwei Millionen Euro.

Mit dem Programmaufruf 2019 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen erstmals auch die ausdrückliche Förderfähigkeit von Schwimmbädern aufgenommen. In diesem Förderjahr werden weitere zehn Maßnahmen an und in Schwimmbädern mit einem Gesamtvolumen von rund 15,3 Millionen Euro gefördert.

Durch die Städtebauförderprogramme und Sonderaufrufe des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes konnten bzw. können in den Jahren 2019 bis 2021 somit insgesamt 68,7 Millionen Euro in 42 Städten und Gemeinden zum Erhalt bzw. zum Aus- und Umbau von Schwimm-Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt werden.

Download des Städtebauförderprogramms Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2021 hier

Weitere Informationen und Übersicht über die höchsten Einzelfördersummen für kreisfreie und kreisangehörige Städte hier