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Förderung

Neue Struktur der Städtebauförderung

Bund und Länder haben gemeinsam eine neue Struktur der Städtebauförderung ab 2020 erarbeitet: In drei (statt bisher sechs) konzentrierten Förderprogrammen zur Städtebauförderung stehen insgesamt 790 Millionen Euro zur Verfügung.

Neu hinzugekommen ist neben der Fördervoraussetzung Klimawandel / Klimaanpassung einschließlich Stadtgrün auch die Möglichkeit stärkerer interkommunaler Kooperationen. Weitere 200 Millionen Euro stehen im Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ bereit. Entsprechende Verwaltungsvereinbarungen hat der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer Ende des Jahres 2019 unterzeichnet. Für das Förderjahr 2020 stehen folgende städtebauliche Bund-Länder-Programme zur Verfügung:

  • „Lebendige Zentren“ zur Förderung der Innenentwicklung und historischer Stadtkerne (300 Millionen Euro),
  • „Sozialer Zusammenhalt“ zur Förderung des Zusammenlebens in den Quartieren (200 Millionen Euro),
  • „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ zur Anpassung an den demographischen und strukturellen Wandel sowie zur Gestaltung lebenswerter Quartiere (290 Millionen Euro),
  • Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ (200 Millionen Euro).

Die Verwaltungsabkommen treten in Kraft, sobald alle Bundesländer gegengezeichnet haben.

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