Privateigentümer*innen und Wohnungsunternehmen erhalten die Möglichkeit, Wohnungen zu sanieren und zweckbindend zu vermieten. Hierzu stehen 20 Millionen Euro aus Landesmitteln für Zuschüsse für die Herrichtung und den Ankauf von Zweckbindungen für kurzfristig nutzbaren Wohnraum zur Verfügung. Zudem werden 200 Millionen Euro als zinsgünstige Darlehen mit erhöhten Tilgungsnachlässen über die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellt, um neuen Wohnraum zu schaffen. Ziel der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist es, ungenutzten Wohnraum für Schutzsuchende aus der Ukraine zu mobilisieren. Anträge für eine Förderung sind direkt bei der örtlichen Bewilligungsbehörde der Wohnraumförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten zu stellen.
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