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Förderung

Förderung von nachhaltigem Anpassungsmanagement

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) fördert Kommunen in der Vorsorge von Klimarisiken.

Die novellierte Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ stellt die Förderung des Aufbaus eines nachhaltigen Anpassungsmanagements in Kommunen in den Fokus und fördert innovative und lokale Modellprojekte von Städten, Gemeinden und anderen lokalen Akteur*innen, die vor Schäden durch extreme Wetterereignisse schützen. In einer ersten Ausschreibungsphase vom 1. Dezember 2021 bis zum 31. Januar 2022 wird der Aufbau eines nachhaltigen Anpassungsmanagements in Städten und Gemeinden gefördert. In einem zweiten Schritt ab 2022 können Kommunen die Förderung für innovative Modellprojekte beantragen. Das Förderprogramm ist Teil der sogenannten „Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS)“.

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