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Förderung

Bundesweites Programm zur Förderung von Genossenschaften

Am 4. Oktober 2022 ist das vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) neu angelegte Förderprogramm zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen gestartet.

Mit diesem sollen Wohnungsgenossenschaften besonders in der Anfangs- und Erweiterungsphase bzw. bei Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen unterstützt werden. Es handelt sich um eine Kreditförderung von bis zu 100.000 Euro, mit dem eine Privatperson den Erwerb von Genossenschaftsanteilen vornehmen kann. Der Zinssatz für den Kredit wird während der ersten Zinsbindungsfrist aus Bundesmitteln verbilligt. Zusätzlich wird ein erheblicher Teil der Darlehensschuld erlassen (15 % Tilgungszuschuss). Die Voraussetzungen sind, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Genossenschaftswohnung erforderlich sind und die Wohnung selbst genutzt wird. Dafür stellen werden in diesem Jahr 6 Millionen Euro sowie im nächsten Jahr 9 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.

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