Im Vordergrund stehen innovative Bildungs-, Gesundheits-, Lern- und Freizeitangebote sowie die Verbreitung sozialer Innovationen für Kinder, Jugendliche und deren Familien. Hierzu stehen für die Jahre 2021 und 2022 Mittel aus dem Aktionsprogramm der Bundesregierung „Aufholen nach Corona“ zur Verfügung. Die Mittel sollen bis Ende 2022 an gemeinnützige, vorrangig ehrenamtlich getragene Organisationen ausgeschüttet werden.
Die Frist zur Einreichung von Förderanträgen endet am 15. August 2021.
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